§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Hundetraining Sebastian Henze, Sebastian Henze, Siedlungsstraße 19, 36399 Freiensteinau – nachfolgend „Hundeschule“ genannt – und ihren Kundinnen und Kunden.
Die Hundeschule bietet insbesondere mobiles Einzeltraining für Hundehalterinnen und Hundehalter sowie individuell vereinbarte Trainings-, Beratungs- und Begleitleistungen an.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Anfrage, Terminvereinbarung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website dient der Information und stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Über die Website kann eine unverbindliche Anfrage gestellt werden. Durch das Absenden einer Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Hundetraining Sebastian Henze den gewünschten Termin beziehungsweise die gewünschte Leistung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail, telefonisch, per Messenger oder auf einem anderen individuell vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
Bestätigte Termine sind verbindlich.
Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und mit ihrer Geltung einverstanden ist. Das entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Einbeziehung von AGB.
§ 3 Leistungen der Hundeschule
Art, Umfang, Dauer und Ort des Trainings richten sich nach der gebuchten beziehungsweise individuell vereinbarten Leistung.
Eine reguläre Einzeltrainingseinheit dauert grundsätzlich 60 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Training wird individuell auf die Alltagssituation, den Trainingsstand, die Bedürfnisse sowie die jeweiligen Themen von Mensch und Hund abgestimmt.
Je nach vereinbarter Leistung können insbesondere folgende Bestandteile enthalten sein:
* persönliche 1:1-Betreuung,
* individuelles Alltagstraining,
* direkte Rückmeldung während des Trainings,
* konkrete Trainingsaufgaben für die Zeit zwischen den Terminen,
* Nachbesprechungen,
* Begleitung bei ausgewählten Rückfragen über WhatsApp oder einen vergleichbaren Messenger.
Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt unter anderem vom individuellen Verhalten und Lernvermögen des Hundes sowie von der regelmäßigen und konsequenten Umsetzung der Trainingsmaßnahmen durch den Hundehalter ab.
§ 4 Preise
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise auf der Website ausgewiesenen Preise.
Aktuell werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:
Einzeltraining, 60 Minuten: 70,00 €
5 × Einzeltraining: 330,00 €
10 × Einzeltraining: 640,00 €
Sonstige Trainingsangebote, beispielsweise Clickertraining, Autofahrtraining, Maulkorbgewöhnung, Begleitung bei Tierarztbesuchen oder besondere individuelle Anliegen, werden nach vorheriger Absprache angeboten und berechnet.
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die auf der Website angegebenen Preise.
§ 5 Trainingspakete
5er- und 10er-Trainingspakete sind ab Vertragsschluss 12 Monate gültig.
Die einzelnen Trainingstermine können innerhalb dieses Zeitraums individuell vereinbart werden. Die Termine werden abhängig vom Trainingsbedarf sowie den verfügbaren Terminen der Hundeschule abgestimmt.
Eine automatische Verlängerung des Trainingspakets erfolgt nicht.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden sowie Fälle, in denen die Hundeschule die Nichtdurchführung einer Trainingseinheit zu vertreten hat, bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Preis für ein Einzeltraining ist spätestens am jeweiligen Trainingstag fällig.
Bei einem 5er- oder 10er-Trainingspaket ist der vollständige Paketpreis spätestens beim ersten Trainingstermin in bar zu entrichten, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.
§ 7 Terminabsage und Terminverschiebung durch den Kunden
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Hundeschule möglichst frühzeitig zu informieren.
Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die Hundeschule den vereinbarten Trainingspreis berechnen beziehungsweise bei einem Trainingspaket eine Trainingseinheit als in Anspruch genommen behandeln, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und der Hundeschule hierdurch tatsächlich ein entsprechender Ausfall entstanden ist.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Terminabsage durch die Hundeschule
Hundetraining Sebastian Henze ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen.
Dies kann insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, extremen Wetterverhältnissen, nicht sicher durchführbarem Training oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen erforderlich sein.
In diesem Fall verfällt eine bereits bezahlte beziehungsweise im Rahmen eines Trainingspakets gebuchte Trainingseinheit nicht.
Es wird ein Ersatztermin vereinbart.
§ 9 Anfahrtskosten
Bei mobilen Vor-Ort-Terminen sind insgesamt 25 Kilometer Gesamtfahrstrecke für Hin- und Rückfahrt ab Siedlungsstraße 19, 36399 Freiensteinau im Trainingspreis enthalten.
Ab dem 26. Kilometer der Gesamtfahrstrecke werden zusätzlich 0,50 € je gefahrenem Kilometer berechnet.
Maßgeblich ist grundsätzlich die übliche beziehungsweise von einem gängigen Navigationsdienst ermittelte Fahrstrecke.
Voraussichtlich anfallende zusätzliche Fahrtkosten werden dem Kunden vor der verbindlichen Terminbestätigung mitgeteilt.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Hund entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften gehalten und geführt wird.
Die Hundeschule ist vor dem Training über alle Umstände zu informieren, die für die sichere und sachgerechte Durchführung des Trainings relevant sein können.
Hierzu zählen insbesondere bekannte:
* aggressive Verhaltensweisen,
* Beißvorfälle,
* starke Reaktivität gegenüber Menschen oder Tieren,
* besondere Ängste,
* behördliche Auflagen,
* gesundheitliche Einschränkungen, soweit sie für das Training relevant sind.
Besteht der Verdacht, dass ein Verhalten gesundheitliche Ursachen haben könnte, kann die Hundeschule empfehlen, den Hund vor oder während des Trainings tierärztlich untersuchen zu lassen.
§ 11 Tierhalterhaftpflicht und sonstige Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für seinen Hund eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben oder für die Teilnahme erforderlich ist.
Behördliche Erlaubnisse, Auflagen oder sonstige für Haltung und Führung des Hundes erforderliche Voraussetzungen sind durch den Hundehalter einzuhalten.
Die Hundeschule kann bei berechtigtem Anlass entsprechende Nachweise verlangen.
§ 12 Verantwortlichkeit während des Trainings
Der Hundehalter bleibt während des Trainings grundsätzlich für seinen Hund verantwortlich.
Sicherheitsbezogenen Anweisungen der Hundeschule ist Folge zu leisten.
Die Hundeschule kann ein Training unterbrechen, verändern oder abbrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere besteht oder ein sicheres Training nicht gewährleistet werden kann.
§ 13 Haftung
Hundetraining Sebastian Henze haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Hundeschule bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn beziehungsweise seinen Hund verursacht werden.
§ 14 Trainingsmethoden und Mitwirkung
Die Trainingsgestaltung erfolgt individuell und orientiert sich an der jeweiligen Situation von Mensch und Hund.
Der Kunde ist für die Umsetzung der im Training besprochenen Maßnahmen außerhalb der Trainingstermine selbst verantwortlich.
Die Hundeschule gibt Empfehlungen zu Training, Management und Umgang mit dem Hund. Diese ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder tierärztliche Behandlung.
§ 15 WhatsApp- und Messenger-Begleitung
Soweit eine WhatsApp- oder Messenger-Begleitung Bestandteil der gebuchten Leistung ist, dient diese der Klärung kurzer Rückfragen zu bereits im Training behandelten Themen.
Die Messenger-Begleitung stellt keinen permanenten Bereitschafts-, Notfall- oder 24-Stunden-Service dar.
Antworten erfolgen innerhalb eines angemessenen Zeitraums und im Rahmen der üblichen Erreichbarkeit der Hundeschule.
Neue oder umfangreiche Themen, die eine ausführlichere Analyse oder Trainingsanleitung erfordern, können die Vereinbarung eines zusätzlichen Trainingstermins notwendig machen.
§ 16 Foto- und Videoaufnahmen
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Kunden oder ihren Hunden zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder Social-Media-Zwecken werden nur verwendet, wenn hierfür eine erforderliche gesonderte Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Aufnahmen ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Hundetraining.
Eine entsprechende Einwilligung sollte deshalb separat und freiwillig eingeholt werden.
§ 17 Trainingsunterlagen und Urheberrecht
Von der Hundeschule zur Verfügung gestellte Trainingspläne, Handouts, Texte, Videos und sonstige Materialien sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des Kunden bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht veröffentlicht, gewerblich weitergegeben oder anderweitig verbreitet werden.
§ 18 Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern kann insbesondere dann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Messenger, zustande kommt.
Ein Fernabsatzvertrag liegt grundsätzlich vor, wenn Unternehmer und Verbraucher für Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden und der Abschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Systems erfolgt. Zu diesen Kommunikationsmitteln gehören unter anderem Telefon, E-Mail und digitale Dienste.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Die Tatsache, dass über die Website selbst lediglich eine unverbindliche Anfrage gestellt wird, schließt ein mögliches Widerrufsrecht also nicht automatisch aus, wenn der eigentliche Vertrag anschließend ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder Messenger zustande kommt.
Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin enthält das Gesetz zwar eine Ausnahme vom Widerrufsrecht. Ob diese Ausnahme auf das jeweilige Hundetraining Anwendung findet, sollte im Zweifel anhand der konkreten Vertragsgestaltung geprüft werden.
§ 19 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von Hundetraining Sebastian Henze.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
Hier würde ich für einen kleinen Einzelbetrieb nicht vorschnell eine unnötige umfangreiche Klausel einbauen.
§ 36 VSBG sieht zwar Informationspflichten für Unternehmer mit Website beziehungsweise AGB vor. Von der allgemeinen Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG sind jedoch Unternehmer ausgenommen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
Wenn das bei dir zutrifft und keine besondere Verpflichtung zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung besteht, kann dieser Punkt entsprechend vereinfacht oder gegebenenfalls entfallen. Nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit können allerdings weitere Informationspflichten nach § 37 VSBG bestehen.
§ 21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
